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AGB´S

Vertragsbestimmungen Die Nutzung von Fahrzeugen unterliegt den folgenden Bestimmungen. Der Reiseteilnehmer (im Folgenden "Teilnehmer" genannt) bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat. Buggy 4 Fun, Olivera 3, 07560 Cala Millor (nachfolgend "Veranstalter" genannt).
Die Touren werden durchgeführt von der „Chopper Tours Mallorca SL“ B57854424
1. Führerschein: Das Mindestalter für die Anmietung von Fahrzeugen beträgt 18 Jahre. Der Teilnehmer versichert, dass er über einen gültigen Führerschein der Klasse B/3 verfügt und das Original dieses Führerscheins bei sich trägt. Nur registrierte Fahrer dürfen das Fahrzeug führen. Wird das Fahrzeug von einer unbefugten Person benutzt oder steht der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten, Müdigkeit oder Substanzen, die seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, so haftet der zugelassene Fahrer in vollem Umfang für die daraus resultierenden Schäden. Der Fahrer ist verpflichtet, den Veranstalter vor Beginn der Tour über mit bloßem Auge nicht erkennbare Beeinträchtigungen seiner Fahrtüchtigkeit (Krankheiten, Einschränkungen, etc.) vor Ort zu informieren. Der Teilnehmer ist nur im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt. Der Veranstalter bleibt jederzeit Eigentümer des Fahrzeugs und des Zubehörs.
2. Lieferung und Rückgabe: Der Veranstalter liefert das Fahrzeug und sein Zubehör in technisch und optisch einwandfreiem Zustand. Der Teilnehmer hat vor Fahrtantritt die Verkehrssicherheit und das ordnungsgemäße Funktionieren des Fahrzeugs zu überprüfen und den Veranstalter unverzüglich über festgestellte Mängel und Beschwerden zu informieren. Das Fahrzeug und sein Zubehör müssen am Ende der Tour im Ausgangszustand zurückgegeben werden. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, sind nicht durch die Kaskoversicherung abgedeckt und vom Teilnehmer zu ersetzen. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für den Transport des Teilnehmers oder den Rücktransport des Fahrzeugs im Falle eines technischen Defekts oder Unfalls. Darüber hinaus ist der Veranstalter nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
3. Versicherung: Der/die Teilnehmer ist/sind für den Abschluss einer Versicherung für Fahrer und Beifahrer verantwortlich. Der Veranstalter haftet in keinem Fall für unfallbedingte Kosten, wie z. B. Krankenhauskosten, Arztgebühren und ähnliche Kosten. Der Mietvertrag beinhaltet folgende Versicherungen: Haftpflichtversicherung und/oder Kaskoversicherung mit 500,-€ Selbstbehalt.
4. Aufbewahrungspflicht und Verantwortlichkeiten des Teilnehmers: Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er auf eigene Gefahr an der Tour teilnimmt. Darüber hinaus lehnt der Veranstalter jede Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Eigentum des Teilnehmers ab. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das gebrauchte/gemietete Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und in einer seiner Fahrtüchtigkeit angemessenen Weise zu benutzen, die in Spanien geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu beachten und die Anweisungen und Hinweise des Veranstalters zu befolgen. Aus Sicherheitsgründen sind Überholmanöver, Rennen zwischen den Teilnehmern, absichtliches Abdriften usw. besonders verboten. Kommt der Teilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, so haftet er dem Veranstalter gegenüber für alle daraus resultierenden Schäden und Nachteile, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen ist. In diesem Fall haftet der Veranstalter für alle Schäden, die ihm oder Dritten entstehen, während der Teilnehmer von jeglicher Haftung befreit ist. Kommt der Teilnehmer den Nutzungsbedingungen oder den Anweisungen des Veranstalters nicht nach, kann der Veranstalter den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen oder den Teilnehmer von der Tour ausschließen. Von diesem Zeitpunkt an hat das Unternehmen das Recht, das Fahrzeug sofort zurückzuziehen oder von seinem Vertreter zurückziehen zu lassen. In diesem Fall behält der Veranstalter den vereinbarten Mietpreis als Entschädigung und behält sich das Recht vor, alle anfallenden Mehrkosten und Kosten geltend zu machen. Die Gesamthaftung des Veranstalters aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist in jedem Fall auf den Mietpreis oder den Reisepreis als Maximum beschränkt, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Alle anderen Rechte des Teilnehmers gegen den Veranstalter werden ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Verspätung oder nicht erscheinen kann die Teilnahme an der Tour nicht gewährleistet werden und es wird keine Erstattung des in voraus bezahlten Geldbetrages geleistet.
5. Preis der Tour: Der Tour Teilnehmer hat vor Beginn der Tour oder des Mietverhältnisses 100% des Mietpreises zu zahlen.
6. Reservierung, Stornierung: Das Fahrzeug oder die Tour kann persönlich, telefonisch, auf der Website oder per E-Mail gebucht werden, der Mietvertrag wird durch elektronischen Termin, telefonisch oder schriftlich mit dem Veranstalter abgeschlossen. Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag hat er folgenden Prozentsatz des in der Reservierung vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen: 33% bis 7 Tage vor Reisebeginn/Mietbeginn, 80% bis 2 Tage vor Reisebeginn/Mietbeginn, 100% bis 1 Tag vor Reisebeginn/Mietbeginn. Wenn der Teilnehmer das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder vor Beendigung der Tour zurückgibt, hat der Teilnehmer den vereinbarten vollen Mietpreis zu zahlen. Es wird kein Teilbetrag des Mietpreises zurückerstattet.
7. Bußgelder: Der Teilnehmer ist verpflichtet, die aufgrund seines Verschuldens verhängten Bußgelder zu zahlen. Im Falle einer Geldbuße ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren. Sollte der Teilnehmer die ihm auferlegten Bußgelder nicht bezahlen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, zusätzlich zum Bußgeldbetrag Verwaltungskosten in Höhe von 100 € zu berechnen. Der Veranstalter behält sich ebenfalls das Recht vor, alle anderen dadurch entstehenden Kosten geltend zu machen.
8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand: Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht Spaniens, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Grundsätze von Gesetzeskonflikten. Der Vertrag unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Palma de Mallorca, Spanien.

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